Low Hanging Fruits 1 – MA56 und die Schulen

Wir als Initative haben uns im Jahr 2024 mit sogenannten Low Hanging Fruits beschäftigt, also mit Problemen im Schulbetrieb, die aus unserer Sicht einfach zu beheben wären. Wir haben eine Liste solcher Dinge zusammen gestellt, viele davon betreffen ganz einfache, manchmal auch kleine Dinge im Eltern- und Schulalltag. Also nicht die großen Reformkonzepte und -entwürfe, sondern alltägliche Ärgernisse. Wir glauben, dass vieles davon relativ einfach angegangen werden könnte, um konkrete Verbesserungen für Kinder und Angestellte in den (Wiener) Schulen herbei zu führen. Wir sind mit dieser Liste zu Bildungsdirektion, Stadtratsbüro und MA56 gegangen und haben dort Dinge angeregt und diskutiert. Wir wollen die Vorschläge und Antworten nun veröffentlichen, denn es gab bei einigen Punkten auch Aha-Erlebnisse.

Im November 2024 trafen wir uns mit dem Büro des Stadtrats Christoph Wiederkehr und Andrea Trattnig (Leiterin MA56 – Wiener Schulen). Christoph Wiederkehr war wegen der Regierungsverhandlungen leider nicht persönlich anwesend und wurde von einer Mitarbeiterin vertreten.

Der Tenor des Gesprächs war, dass viele von uns angesprochene Probleme gesehen werden, jedoch

  • ohnehin schon so viel getan bzw. investiert werde,
  • oder alles sehr kompliziert und aus verschiedenen Gründen nicht anders möglich sei,
  • oder es bereits eine Arbeitsgruppe gäbe,
  • oder in Campusschulen schon besser gemacht werde,
  • oder (in sehr wenigen Fällen) es eine Lösungsidee gäbe.

Im Folgenden Punkte, die wir angesprochen haben und die Antwort darauf. Wir haben viel gelernt und glauben, dass es für Eltern, Elternvereine, Lehrer:innen und Schulleiter:innen durchaus interessant ist, für den eigenen Schulstandort den einen oder anderen Punkt zu hinterfragen bzw. einzufordern.

Wer zahlt schafft an? Nur bedingt.

Frage: Aus welchem Budget kommt das Geld für den laufenden Erhalt, die Ausstattung, Renovierungen etc. von Schulen?

Antwort: Die MA56 ist grundsätzlich Schulerhalterin für Pflichtschulen. Die Kosten für den laufenden Erhalt, Ausstattungskosten und Renovierungen von Bestands-Pflichtschulen im laufenden Betrieb sind dezentralisiert, daher muss das Budget von den Bezirken kommen. Ausgenommen davon sind Neubauten von Schulen (zb. Neue Campusschulen) oder Zubauten zu Schulen, die kommen aus dem Zentralbudget (dort hat der Bezirk dann auch kein Mandat mitzuentscheiden bei der Gestaltung des Schulneubaus).
Jeder Bezirk hat ein Bezirksbudget mit “Ansatz Schulen”, damit die entsprechenden Kosten getragen werden können. Wenn also ein Lift repariert werden muss, die Schulmöbel erneuert werden müssen, ein Beamer angeschafft werden muss, der Schulhof renoviert werden soll, so müssen die Kosten dafür aus dem Bezirksbudget getragen werden. Wenn die MA56 Bedarf zu Renovierung oder größeren Anschaffungen in einer Schule sieht, probiert sie den Bezirk dafür im Vorfeld zu sensibilisieren, dass diese Kosten auch im Budget reserviert werden.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit bei großen Renovierungen ist das Schulsanierungspaket. Dabei werden von Generalsanierungen 80% der Kosten zentral von der Stadt übernommen, kleinere Sanierungen werden im Verhältnis 60:40 zwischen Stadt und Bezirk aufgeteilt.

Bei den konkreten Entscheidungen hat die MA56 jedoch viel mitzureden, obwohl der Bezirk zahlt. Möbel dürfen nur von bestimmten Lieferanten kommen (das hat mit Ausschreibungsrichtlinien zu tun), auch wenn andere günstiger wären. Oft kommt es auch zu unnachvollziehbaren und seltsam teuren Lösungen, die jedoch für den Bezirk nur schwer zu durchschauen sind. Beispiel einer innerstädtischen Volksschule: Der Schulhof soll attaktiviert werden und mehr nach den Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Bezirksvorstehung rechnet mit ähnlichen Kosten wie bei Spielplatzumbauten. Der von der MA56 und MA34 (diese beauftragt dann die Firmen) erstellte Vorschlag kostet jedoch unnachvollziehbar viel und dies zu hinterfragen oder abzuändern ist schwer.

Wir sagen: Interessant für Elternvereine und Schulleitungen: die Bezirksvorstehung ist eine ganz wichtige Partnerin in Sachen Schule. Sie zu informieren, aktiv einzubinden und auf Missstände aufmerksam zu machen ist wesentlich.

Schulräumlichkeiten für Therapien nutzen? Ja, aber…

Frage: Wir sehen aus Elternsicht, dass die Nutzung der Räumlichkeiten der Schule recht starr ist. Was braucht es, um beispielsweise Therapien in der Schule anbieten zu können? Denn für Familien wäre es eine tolle Entlastung im Alltag, wenn Ergotherapie, Logotherapie, Legasthenie-Training direkt in der Schule angeboten werden könnte, statt lange Fahrwege in Kauf zu nehmen, wenn das Kind ohnehin schon müde ist.

Antwort: Die MA56 sagt, dass es an einigen Standorten (vor allem in Neubauten oder in Sonderpädagogischen Zentren) bereits Angebote in dieser Richtung gibt. Sonst sieht man das Problem einerseits im Platzmangel, andererseits, dass es nicht genügend Therapeut:innen gäbe, die das anbieten könnten. Auch sollten jedenfalls nur Angebote an Schulen gemacht werden, die als Kassenleistung angeboten werden, keine privat zu zahlenden Therapien.

Das Stadtratsbüro sagte dazu, dass es schon Bewegung in diese Richtung gäbe und es auch Überlegungen gibt, wie sich dies schulrechtlich regeln lässt (z.B. ob dafür auch in besonderen Fällen die Möglichkeit besteht, für Therapien den Unterricht ausfallen zu lassen).

Wir sagen: Schade, dass hier wiedermal hauptsächlich in Neubauten und Campusschulen Innovation möglich ist. Und was auch daraus zu schließen ist: Wenn in Schulen bekannt ist, dass eine Therapeut:in mit Kassenvertrag Therapien anbieten möchte, dann sollte dies möglich sein, setzt auch in diesem Fall also mit der Schulleiter:in in Verbindung. Es stimmt natürlich, in einer idealen Welt sollten notwendige Therapien nie privat zu finanzieren sein, gleichzeitig gibt es genug private Anbieter von Angeboten in Schulen (Sport, Sprachen, etc.), warum hier so ein kategorischer Unterschied gemacht wird, ist für uns nicht gänzlich nachvollziehbar.

Gesundheit am Arbeitsplatz Schule für Erwachsene und Kinder?

Frage: Schalldämmung im Speisesaal, akustische Maßnahmen, Thema Hitze im Sommer, … warum ist es schwer da mehr und das in angemessener Zeit umzusetzen?

Antwort: Die MA56 sagt dazu, dass die jeweilige Situation an der Schule geprüft werden muss. Brandschutz ist hier ein großes Thema, das Lösungen oft unmöglich macht. Budgetär ist hier der Bezirk zuständig. Rückmeldungen werden ernst genommen, aber leichter ist sicherlich vieles davon in Generalsanierungen oder gänzlichen Neubauten anzugehen.

Standortspezialist:innen für jede Schule?

Frage: Was sind Standortspezialist:innen?

Antwort: Die MA56 strukturiert gerade um und jede Schule bekommt eine Standortspezialist:in, die für alle Fragen zum Schulstandort/Gebäude zuständig ist. Denn offenbar war ein Problem der Vergangenheit, dass Anfragen, Beschwerden an die falsche Stelle gingen. Nun soll alles der neuen Standortspezialist:in gemeldet werden, die den Überblick über das Schulgebäude hat.

Wir sagen: Fragt nach, wer bei euch die/der neue Standortspezialist:in ist. Ladet sie/ihn in die Schule ein. Erstellt gemeinsam mit Elternverein, Lehrer:innenteam und Freizeitteam eine Liste von Dingen, die angegangen gehören. Wir hoffen sehr, dass diese Neuerung Verbesserungen bringt.

Lüften in der Nacht?

Frage: Ist es erlaubt, die Fenster über Nacht zu kippen?

Die Klimakrise macht auch vor den Wiener Schulen nicht Halt. Es gibt viel mehr Hitzetage während der Schulzeit als früher. Klar, Klimageräte in Bestandsbauten sind keine nachhaltige Lösung. In vielen Schulen wird über nächtliches Kippen der Fenster diskutiert, bringt es zumindest ein bisschen Abkühlung? Ist es erlaubt? Wir haben die MA56 darauf angesprochen.

Antwort: Die MA56 sagt, dass es kein dezidiertes Verbot gibt, die Fenster über Nacht zu kippen. Aber man müsste sich dies von Situation zu Situation anschauen. Wichtig ist laut MA56 eine korrekte Meldung über zu heiße Klassenräume. Dann kann vor Ort nach einer Lösung gesucht werden. Wirklich helfen würde nur querlüften, das ist in vielen Gründerzeitschulen nicht möglich. Problematisch am Lüften über Nacht sind mögliche Schäden durch Stürme, Regen und auch eindringende Tauben.

Wir sagen: Am besten die neuen Standortspezialist:innen auf das Thema Hitze und Lüften ansprechen. Aber lasst euch nicht mit Pauschalantworten abspeisen, dass das Lüften über Nacht generell verboten sei.

Mythos zentrale Heizeinstellung?

Frage: Gibt es eine zentrale Heizeinstellung?

Im Winter gibt es oft das entgegen gesetzte Problem. Einigen ist zu heiß, einigen zu kalt. In manchen Räumen wird unnötig warm geheizt, in anderen zu wenig. Oft sagen Schulwarte, dass dies alles zentral gesteuert sei und sie nichts machen können. Was sagt die MA56 dazu?

Antwort: Früher gab es einen strengen Erlass, ab 1. Oktober wurde in allen öffentlichen Gebäuden (auch im Rathaus) in jedem Fall geheizt. Das gibt es jetzt nicht mehr, die MA56 reagiert auf Wünsche der Schule bzw. wie die Schulleitung es anordnet. Es gibt nur die Richtlinie von 22,5° Grundtemperatur in der Klasse. Es kann sein, dass bei älteren Heizsystemen einzelne Räume nicht gut ansteuerbar sind bzw. fein eingestellt werden können.

Wir sagen: Um die Heizung bei euch zu optimieren, setzt euch mit eurem Standortspezialist:innen zusammen. Am besten einigt ihr euch im Vorfeld, in welchen Räumen es oft zu heiß ist, in welchen es zu kalt ist. Zugegeben, dies abzustimmen kann bei einem so subjektiven Thema schwierig sein.