Glossar

Förderstunden pro Klasse, die von der Stadt Wien bezahlt wurden.

Die GesamtschülerInnenzahl durch 25 ergibt die Zahl der theoretischen Klassen. Diese wird dann auf die nächste volle Zahl aufgerundet.

Jede dieser theoretischen Klassen bekommt 20,5 Stunden, dazu gibt es noch Stunden pro Kopf (0,1 Stunde für Kinder der 1./2. Klasse bzw. 0,2 Stunden für Kinder der 3./4. Klasse).
Um den Pflichtunterricht abdecken zu können, braucht man in der 1./2. Klasse 22 Stunden, in der 3./4. Klasse sogar 24 Stunden.

Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zählen nicht mehr doppelt oder dreifach, wie dies bis vor wenigen Jahren üblich war. Da diese Kinder meist mit großen Klassen überfordert sind, wird das Führen von Integrationsklassen auf Grund des mangelnden Basiskontingents unmöglich.

Der große Haken sind die “theoretischen Klassen”.
Hat eine Schule mit 200 Kindern beispielsweise den hohen Wiener Durchschnitt von 22 Kindern pro Klasse, wird von 8 Klassen ausgegangen, obwohl real 9 Klassen existieren.

Um zu verhindern, dass Klassen unbesetzt bleiben, rundet zwar der sogenannte “Übergangszuschlag” auf die minimal benötigten Stunden auf, Teamstunden für individuelle Förderung sind dadurch trotz der österreichweiten höchsten KlassenschülerInnenzahl absolut unmöglich!

Selbst bei mit 25 Kindern vollgestopften Klassen ist es gerade mal eine Teamstunde in der 1./2. Klasse bzw. eineinhalb Teamstunden in der 3./4. Klasse.

Unter diesen Bedingungen ist Individualisierung und echte Förderung unmöglich!

Schwierigkeiten, Schwächen oder auch Behinderungen, die ein Mensch hat.

Lehrer*in mit psychologischer Zusatzausbildung, arbeitet einzeln mit Kindern.

In einem Bundesland zuständige Verwaltungsbehörde, in Wien früher „Stadtschulrat“.

Seit der Wienwahl 2020 stellen die NEOS den Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz.

Nicht klar definiert, Schule mit besonderen Herausforderungen, z.B.: viele Kinder mit unterschiedlichen Erstsprachen, schwacher sozioökonomischer Hintergrund der Eltern.

Seit 2 Jahren sitzen Kinder mit wenigen bis keinen Deutschkenntnissen die meiste Zeit (15 Stunden) ihrer Schulwoche in einer Extraklasse, dort lernen sie vermehrt Deutsch; Integration dieser Kinder in ihrer eigentlichen Klasse wird erschwert.

Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen, deren Sprachniveau schon über den Kinder der Deutschförderklasse liegt, gehen 6 Stunden pro Woche in den Deutschförderkurs.

Die Eltern jeder Klasse wählen zwei Personen, diese vertreten die Eltern in Schulangelegenheiten (Eltern + Schule = Schulpartnerschaft).

Pädagog*innen der Freizeitpädagogik, in Wien in den ganztägigen Schulmodellen vorwiegend am Nachmittag tätig und über einen eigenen Verein (Bildung im Mittelpunkt) angestellt.

Bedeutet für uns im schulischen Kontext, dass alle Kinder, egal mit welchen Voraussetzungen gemeinsam lernen und Bedingungen vorfinden, dass sie bestmögliche Lernfortschritte in ihrem Tempo machen können.

Hier gibt es eine Begriffsdefinition: Inklusion oder Integration

Gefahr: Inklusion als schöner Titel, für Sparmaßnahmen: alle Kinder sind gemeinsam in einer Klasse, es fehlen aber die nötigen Ressourcen, damit alle gut genug gefördert werden können.

eine Klasse in der Kinder mit Beeinträchtigungen zusammen mit VS/ MS- Schüler*innen unterrichtet werden. Es gibt Integrations-Jahrgangsklassen, in denen jeweils Kinder desselben Jahrgangs unterrichtet werden. Es gibt Mehrstufenklassen mit Integration und es gibt „umgekehrte“ Integrationsklassen.

Bis 2017 war die Maximalzahl an Schüler*innen 25 pro Klasse an der Volksschule. Im Rahmen der Schulautonomie wurde die Begrenzung aufgehoben. Die Begrenzung auf maximal 25 Kinder pro Klasse war de fakto weiterhin Standard. Seit Juni 2021 sind minimal 25 Schüler*innen pro Klasse nötig, um überhaupt die Basisfinanzierung für eine Lehrkraft zu erhalten. Überschreitungen der Klassenschüler*innenzahl sind zumindest theoretisch unbegrenzt möglich (solange es einen entsprechend großen Klassenraum gibt). Für 25 Kinder braucht es eine Raumgröße von 60 m². Hat die Schule allerdings nur Klassenräume mit 50 m² so darf die Schüler*innenanzahl maximal 21 Kinder betragen. Damit hat die Schule aber keine Basisfinanzierung mehr.

Stunden, die eine Lehrerin oder ein Lehrer in der Woche unterrichtet (VS: 22 Stunden, NMS: 21 Stunden)

Der Lehrplan legt fest, was in der jeweiligen Schulstufe in den einzelnen Unterrichtsgegenständen unterrichtet werden soll. Es gibt für jede Schulform einen eigenen Lehrplan. Lehrplan der Volksschule, Mittelschule, Allgemeinbildende höhere Schulen usw.

Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird per Bescheid festgestellt nach welchem Lehrplan sie unterrichtet werden. Auch für Sonderschulen gibt es je nach Sparte verschiedene Lehrpläne: Allgemeine Sonderschule (ASO, Kinder mit Lernbehinderungen), Lehrplan für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (SEF, früher Lehrplan für schwerstbehinderte Kinder), Lehrplan für blinde und sehbeeinträchtigte Kinder… Manche Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nach dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet und bekommen zusätzliche Unterstützung durch eine Sonderpädagogin (z.B, bei Körper- oder Hörbehinderung)

Alle Lehrpläne sind auf der Webseite des Bildungsministeriums abrufbar. Lehrpläne (bmbwf.gv.at)

Klasse in der Kinder unterschiedlichsten Alters (in der VS: 6-11 Jahre) werden gemeinsam unterrichtet, ein in Wien bei Eltern, Kindern und PädagogInnen beliebtes Modell; häufig mit reformpädagogischem Schwerpunkt. Für eine Klasse mit 4-5 Schulstufen standen bisher 33 Lehrer*innenstunden zur Verfügung.

Integrationsklasse, die als Mehrstufenklasse geführt wird. In der Volksschule werden Kinder von der Vorschulstufe bis zur 4. Schulstufe in einer Klasse zusammen mit 4 – 5 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, die auch unterschiedlichen Schulstufen besuchen.

Sprachen-Lehrkräfte, die stundenweise in die Klasse kommt (Englisch, Ungarisch, Spanisch,…)

Volksschule mit Nachmittagsbetreuung durch Freizeitpädagog*innen am Nachmittag. Kinder haben am Vormittag Unterricht mit ihren Lehrer*innen. Dann wechseln die, die angemeldet sind zu den Freizeitpädagog*innen, gehen mit ihnen Mittagessen und verbringen dann mit ihnen den Nachmittag in der Schule. Im Lauf des Nachmittags gibt es eine Lernstunde, wo die Hausübungen gemacht werden.

Volksschule, Neue Mittelschule, Sonderschule und Polytechnische Schule; in Österreich sind die Bundesländer für die Pflichtschulen zuständig (im Gegensatz zu
Bundesschulen, die der Bund verwaltet wie AHS, BHS,…).

Privatschulen (meist konfessionell), die die Vorgaben des Staats erfüllen, um das Öffentlichkeitsrecht zu erhalten, bekommen die Lehrkräfte nach dem selben Schlüssel wie die öffentlichen Schulen vom Land zugeteilt und auch bezahlt.

Lehrerin mit psychologischer Zusatzausbildung, arbeitet stundenweise mit einzelnen Kindern Link: Rudolf-Ekstein-Zentrum :: Über Psychagogik (rez.at)

Pädagogische Richtung, in der Schule sich am Kind orientiert, z.B.: Freinet-,  Montessori- , Waldorfpädagogik.

„normale“ Schule/Klasse, wo alle Kinder derselben Altersgruppe hingehen.

Schlagwort, das häufig bemüht wird, um den Gestaltungsspielraum der Schule zu beschreiben. Durch die engen budgetären und formalen Vorgaben ist er jedoch in der Praxis ein fiktiver Begriff.

Nachfolger*in der ehemaligen Pflichtschulinspektor*innen, jedoch mit begrenzterem Handlungsspielraum und veränderten Zuständigkeiten, was Schultypen betrifft. Ist hierarchisch über der Direktion angesiedelt und untersteht der Bildungsdirektion.

Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf wird per Bescheid durch die Bildungsdirektion festgestellt. Ein solcher liegt dann vor, wenn das Kind aufgrund einer Beeinträchtigung dem Unterricht in der Volks- oder Mittelschule nicht ohne sonderpädagogische Unterstützung folgen kann.
Der Antrag auf SPF kann von den Eltern oder von Amts wegen gestellt werden.
Zusätzlich zum SPF kann auch entschieden werden, dass das Kind nach dem Lehrplan einer Sonderschulform unterrichtet wird.

Sonderschule und inklusiver Unterricht (bmbwf.gv.at)

Lehrkraft die Kinder in ihrer Sprachentwicklung unterstützt.

arbeitet zusätzlich mit Kindern, die voraussichtlich das Klassenziel nicht erreichen werden.

arbeitet mit Kindern mit Lernbehinderung, die in einer Regelklasse ohne Sonderpädagog*in unterrichtet werden. https://stuetzlehrerinnen.schule.wien.at)

Ausschluss eines Schüler*in durch die Schulbehörde auf Antrag der Schulkonferenz für höchstens vier Wochen: § 49 SchUG (Schulunterrichtsgesetz), Ausschluß eines Schülers – JUSLINE Österreich

kommen stundenweise zur zusätzlichen Unterstützung des Lehrpersonals in die Klasse dazu, Teamteaching, individuelle Förderung und kleinere Lerngruppen werden auf diese Weise ermöglicht.

„In der Politik bedeutet Transparenz, dass die Gesellschaft über politische Aktivitäten informiert wird bzw. dass diese öffentlich bekannt werden (Öffentlichkeitsprinzip). Einerseits geht es darum, wichtige Informationen der Verwaltung für alle öffentlich zu machen, andererseits um die Überprüfbarkeit von Geldflüssen der öffentlichen Hand bzw. von Geldzuwendungen an PolitikerInnen.“ (zit. https://www.politik-lexikon.at/transparenz-transparenzgesetz/)

Auch an manchen Schulzentren im Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) werden Integrationsklassen geführt. Hier werden Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in die „Sonderschule“ integriert – deshalb umgekehrte Integration.

Klasse in der schulpflichtige, jedoch noch nicht schulreife Kinder auf die 1. Klasse vorbereitet werden. Falls es nur wenige Vorschulkinder gibt, können diese auch integrativ in einer 1. Klasse oder Mehrstufenklasse mitunterrichtet werden (Flexible Schuleingangsphase).

Schule der 6-10 jährigen.