Basisfinanzierung

Eine Basisfinanzierung für eine Schule bedeutet, dass die Basis an Finanzen abgedeckt ist: Die Lehrenden sind mindestens genauso lange in der Schule wie die Kinder im Unterricht sein müssen. Im Falle eines Krankenstandes gibt es Möglichkeiten von Supplierungen.

Das “neue“ Basiskontingent von 25 Schüler*innen pro Klasse hat dazu geführt, dass die Basisfinanzierung an vielen Schulstandorten nicht mehr gegeben ist. Schulen (Direktor*innen und Lehrende) wurden nicht mit einbezogen. Besonderheiten an Schulstandorten wurden daher nicht berücksichtigt.

Die einjährige Härtefallfinanzierung, die nach den Protesten im Juni 2021 gewährt wurde, gleicht für ein Jahr – das Schuljahr 2021/2022 – die gravierendsten Einschnitte aus. Doch was ist nach diesem Jahr? Die Basisfinanzierung ist nicht gewährleistet!

Was ist das „neue“ Basiskontingent?

Die Grundlage für die neue Vergabe von Lehrer*innenstunden ist das Basiskontingent, das eine Schule bekommt. Dieses errechnet sich zum Großteil daraus, wie viele Schüler*innen, die in einer Klasse sitzen (Berechnung: Gesamtschüler*innenzahl der Schule geteilt durch 25). Daraus ergibt sich die Anzahl der Klassen, die eine Schule haben soll. Für diese errechneten (fiktiven) Klassen bekommt die Schulleitung Personalressourcen.

Welche Probleme ergeben sich aus dem neuen „Basiskontingent“? Wann können Schulen die Basiskosten nicht mehr abdecken?

  • Die Schulleitungen bekommen bei mindestens 25 Kindern gerade einmal so viele Lehrer:innen-Stunden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Stunden die eine Klasse bekommen muss, abgedeckt sind. Darin sind keine einzige Förderstunde und weder Teamteaching noch Supplierungen enthalten.
  • Probleme bei weniger als 25 Schüler:innen: Gibt es an der Schule Klassen mit weniger Kindern, (z.B. weil es nicht genau 25 Kinder für die 2., 3., oder 4. Klasse gibt, oder weil es eine Integrationsklasse oder Vorschulklasse ist) reichen die Ressourcen nicht einmal aus um den Regelunterricht aufrecht zu erhalten. Zitat aus einem offenen Brief der Schulleiter:innen von Favoriten: “Die vergebenen Indexstunden gleichen nicht aus, was durch die Neuberechnung des Basiskontingents verloren geht.”
  • Klassenzimmergrößen unter 60m²: Für 25 Schüler*innen pro Klasse sind gesetzlich 60 m² vorgesehen. Es gibt Schulstandorte in denen die Klassen jedoch nur 50m² haben. In diese dürfen gesetzlich nur 21 Schüler*innen. D.h. diese Schulen haben nicht einmal die theoretische Möglichkeit eine Basisfinanzierung zu erhalten. Es sind durchaus auch Brennpunktschulen betroffen z.B. Schule an der Wasserwelt/Meiselstraße.
  • Integrationsklassen mit weniger als 25 Schüler*innen sind fast nicht mehr möglich. Es kann keine Rücksicht auf Kinder genommen werden, die in einer Klasse mit so vielen Kindern überfordert sind.
  • Schwerpunktsetzungen
  • Keine Supplierungen, wenn alle Teamstunden gestrichen worden sind (der Pool für Supplierungen ist schon lange gekürzt worden). D.h. im schlimmsten Fall kann bei dem ersten Krankenstand die Direktor*in die Supplierungen übernehmen. Ab einem weiteren Krankenstand müssten die Schüler*innen auf die anderen Jahrgangsklassen aufgeteilt werden. Oder eine Freizeitpädagog*in wird für die Dauer des Krankenstandes zur Beaufsichtigung der Kinder eingesetzt.

Forderungen

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