Mehrstufenklassen mit Integration von Kindern mit Beeiträchtigungen = Integrationsklasse + Mehrstufenklasse. Das muss auch für die Lehrer*innenstunden gelten: (Volksschullehrer*in + Sonderpädagog*in) + Zusatzstunden für die Mehrstufenklasse (10 Teamstunden)
Die Sonderpädagog*in in der Mehrstufenklasse ist für die Kinder mit Beeinträchtigungen da und kann nicht die Arbeit einer Volksschullehrer*in mitmachen.
Durch die neue Regelung bekommen Schulen für Mehrstufenklassen weniger Stunden, weil sie sie als Integrationsklassen führen. Wird diese Regelung nicht angepasst, wird das dazu führen, dass es in den Mehrstufenklassen keine Plätze für Kinder mit Beeiträchtigungen mehr gibt. Das wird die ohnehin schon geringe Anzahl von Kindern mit Behinderung, die in Integrationsklassen gehen, weiter senken.