In einer Integrationsklasse dürfen nicht mehr als 21 Kinder sitzen. Eine Schule die aufgrund der Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen kleinere Klassen hat, darf bei den Lehrer*innenstunden nicht benachteiligt werden. Wir fordern die Wiedereinführung der Mehrfachzählung von Integrationskindern für die Klassengröße, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung. Diese war seit der Einführung der Integrationsklassen jahrzehntelang festgeschrieben und wurde vor einigen Jahren offiziell abgeschafft, aber an vielen Schulen aus pädagogischen Gründen trotzdem weitergeführt. Mit dem jetzigen Berechnungsschlüssel ist das nicht mehr möglich. Eine indirekte “Bestrafung” von Schulen, die Integrationsklassen haben, ist gegen die Rechte von Menschen mit Behinderung!